Dein Interesse am Angebot der Gleitschirm-Flugschule Magiclift GmbH freut uns sehr.

Mit der Entgegennahme deiner Buchung oder deiner Bestellung auf der Webseite magiclift.ch oder bei einer Verkaufsstelle kommt ein Vertrag zwischen dir und der Gleitschirm-Flugschule Magiclift GmbH (nachfolgend Flugschule MAGICLIFT) zustande. Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden Bestandteil dieses Vertrages. Wir bitten dich, diese sorgfältig zu studieren.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich der allgemeinen Geschäftsbedingungen

Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses auf der Webseite www.magiclift.ch publizierten AGB und Preise in Schweizer Franken. Programm- und Preisänderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten.

2. Gutscheine

Gutscheine sind zwei Jahre gültig (Ausstelldatum/Ablaufdatum auf Gutschein) und werden nicht zurückerstattet. Eine Einlösung nach Ablauf ist nur nach vorgängiger Vereinbarung möglich.

3. Leihmaterial

Zur Verfügung gestelltes oder gemietetes Material der Flugschule muss mit Sorgfalt behandelt werden. Beschädigungen durch unsachgemässen Umgang werden dem Benützer in Rechnung gestellt.

4. Materialkauf

Es gelten die von Herstellern gewährten Garantieleistungen. Bei der Flugschule MAGICLIFT gekaufte Flugausrüstungen können der Flugschule bis zwei Jahre nach dem Erwerb unter Abzug von Gebrauchskosten (entsprechend den Mietkosten) zum Rückkauf angeboten werden. Bei überstarker Abnutzung, schlechter Lagerung und Beschädigungen können zusätzliche Abzüge geltend gemacht werden.

Bei online-Einkäufen gelten die vereinfachten AGB für den Magiclift-Webshop.

5. Passagierflüge

Die Flugdauer richtet sich nach den Wetterverhältnissen. Der Tandempilot kann einen Passagierflug im Interesse der Sicherheit jederzeit verschieben oder absagen (z. B. aus meteorologischen Gründen). Kann der Flug aufgrund kurzfristiger Veränderung der Wetterlage nicht durchgeführt werden, wird ein Gutschein für einen späteren Flug ausgestellt.

Die Flugschule MAGICLIFT hat das Recht, Passagierflüge an lizenzierte Passagierpiloten weiterzugeben, die nicht bei der Flugschule angestellt sind. In diesem Fall haftet die Flugschule nicht für Handlungen und Unterlassungen dieser Piloten. Der Flug erfolgt in jedem Fall in der Eigenverantwortung des durchführenden Piloten.

Den Instruktionen des Piloten ist in jedem Fall Folge zu leisten.

6. Schnuppertag und Grundschulung

Die Teilnehmer sind selbst für gutes Schuhwerk und angepasste Bekleidung verantwortlich. Teilnehmer mit ungeeignetem Schuhwerk können vom Fluglehrer abgelehnt werden. Bei Abbruch durch den Teilnehmer erlöschen jegliche Ansprüche auf die Rückerstattung von Kosten.

7. Pilotenausbildung

Die Pilotenausbildung bis zum Pilotenbrevet ist modular aufgebaut und beinhaltet die Teilnahmen an einem Schnuppertag, am Grundkurs mit einem ersten Höhenflug (solo oder Tandem) und bei den Höhenflügen. Der Brevetkurs wird mit einer Ausbildungspauschale angeboten, welche die Materialmiete bis zum fünften Höhenflug beinhaltet. Bereits bezahlte Einzelmodule der Pilotenausbildung werden vollumfänglich an die Ausbildungspauschale angerechnet.
Die günstige Ausbildungspauschale kann nur bei einem Ausrüstungskauf bei der Flugschule MAGICLIFT gewährt werden. Ohne Kauf der Ausrüstung bei der Flugschule wird generell ein Aufpreis von CHF 900.- auf die Schulungspauschale erhoben. Flugschüler mit einer aus anderen Quellen beschafften Flugausrüstung können von Höhenflügen ausgeschlossen werden, sofern ihre Ausrüstung den Qualitätsstandards der Flugschule MAGICLIFT nicht genügt.
Auszubildende unter 28 Jahren sollen ebenfalls die Möglichkeit haben, trotz knappen Mitteln eine Gleitschirmausbildung zu absolvieren. Bedingung für die preislich reduzierte Ausbildungspauschale ist ein gültiger Lehrlings-, Schüler- oder Studentenausweis.
Die maximale Dauer des Brevetkurses ist auf zwei Jahre beschränkt, kann aber vor Ablauf dieser Frist um ein Jahr verlängert werden. Nach Ablauf der Kursdauer oder bei Abbruch der Ausbildung erlöschen jegliche Ansprüche auf bereits bezahlte Kursgelder.

8. Refresher- und Weiterbildungskurse / Flugwochen / Flugreisen

Elektronische Anmeldungen für Kurse, Flugwochen und Flugreisen sind verbindlich. Nach der Anmeldung wird auf die angegebene E-Mail-Adresse eine Buchungsbestätigung zugestellt. Die Einladung zu Weiterbildungskursen, Flugwochen und Flugreisen erfolgt schriftlich mindestens 7 Tage vor Beginn.
Kann ein Weiterbildungskurs, eine Flugwoche oder eine Reise infolge zu geringer Teilnehmerzahl nicht durchgeführt werden, erfolgt die Mitteilung mind. 7 Tage im Voraus. Bei einer zu geringen Teilnehmerzahl besteht in Einzelfällen die Möglichkeit, die Veranstaltung unter Vorbehalt des Einverständnisses der TeilnehmerInnen trotzdem durchzuführen, jedoch die in Rechnung gestellten Kosten entsprechend zu erhöhen.
Wird eine Veranstaltung aufgrund der Wetterprognosen abgesagt oder verschoben, werden die Kosten für einen späteren Kurs oder für Warenkäufe gutgeschrieben, wobei alle weiteren mit der Buchung verbundenen Ansprüche verfallen.Rückerstattungen sind mit Ausnahme von durch den Veranstalter abgesagten Flugreisen in der Regel nicht möglich. Wird eine Veranstaltung aufgrund der Wetterprognosen vorzeitig abgebrochen, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Nicht bezogene Leistungen können jedoch zu einem späteren Zeitpunkt bezogen werden. Eine Entschädigung des Teilnehmers für ausgefallene Veranstaltungen ist ausgeschlossen.
Entstehen bei einer Flugreise durch unvorhersehbare Ereignisse und ohne Verschulden der Flugschule Mehrkosten, so ist die Flugschule berechtigt, diese nachträglich bei den Teilnehmern einzufordern.

9. Annullationen

Eine Abmeldung für eine gebuchte Reise, eine Flugwoche oder einen Weiterbildungskurs ist mit administrativem Aufwand verbunden. Die Annullationskosten entfallen, wenn spätestens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn ein Ersatz gestellt wird. Andernfalls gilt folgende Regelung:

60 bis 30 Tage vor Reisebeginn: 25% des Preises.
29 bis 15 Tage vor Reisebeginn; 50% des Preises.
14 bis 0 Tage vor Reisebeginn und bei Nichterscheinen: 100% des Preises.
Bei Annullierungen vor Beginn der Annullationsfristen wird eine einmalige Bearbeitungsgebühr von Fr.100.- pro Person in Rechnung gestellt.

10. Zahlungsbedingungen

Reisen und Weiterbildungskurse sind vor der Teilnahme zu bezahlen. 
Nicht rechtzeitig geleistete Zahlungen berechtigen den Veranstalter, die Leistungen zu verweigern oder vom Vertrag zurückzutreten. 
Die Zahlung gelieferter Waren hat grundsätzlich netto innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungserhalt zu erfolgen. Die Flugschule MAGICLIFT behält sich das Recht vor, nach Vorauskasse zu liefern. Ratenzahlungen sind nur unter gegenseitiger Absprache möglich. Grundsätzlich können alle Beträge per Rechnung bezahlt werden.

11. Haftung und Versicherung

Gleitschirmfliegen kann als sicherer Sport ausgeübt werden und zählt nicht zu den Risikosportarten. Die Flugschule MAGICLIFT ist im Rahmen der Sorgfaltspflicht für ihre Tätigkeiten versichert. Teilnehmer sind nicht durch die Flugschule versichert und sind selber für eine ausreichende Kranken-, Haftpflicht- und Unfallversicherung verantwortlich.
 Die Unfallversicherung ist Sache des Teilnehmers, wobei Unfälle durch die normale Schweizer Unfallversicherung gedeckt sind (UVG). Teilnehmer an den Veranstaltungen der Flugschule mit Wohnsitz im Ausland müssen über eine entsprechende Versicherung verfügen. Die Flugschule sowie die Instruktoren lehnen bei Unfällen jegliche Haftung ausserhalb ihrer Sorgfaltspflicht ab.
Unsere Kunden absolvieren Flüge im Rahmen des Unterrichts auf eigene Verantwortung. Der Flugschüler hat sich im ganzen Ausbildungsbereich an die Weisungen der Flugschule zu halten. Die Flugschule MAGICLIFT kann einen Flug, eine Veranstaltung oder die Ausbildung im Interesse der Sicherheit jederzeit absagen oder abbrechen (z. B. aus meteorologischen Gründen). Die Flugschule behält sich in begründeten Fällen zudem das Recht vor, Teilnehmer von einer Veranstaltung auszuschliessen.
Für Schäden, die nicht durch die Flugschulversicherung gedeckt sind, ist jegliche Haftung ausgeschlossen. Für Diebstahl und Verlust von Gegenständen kann MAGICLIFT nicht haftbar gemacht werden.

12. Anwendbares Recht / Gerichtsstand

Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dir und der Flugschule MAGICLIFT ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Gerichtsstand ist der Sitz der Flugschule MAGICLIFT, 8810 Horgen.

Alle Angaben ohne Gewähr.